Abdeckung von Güllelagern zur Reduktion von Emissionen

Artikel-Nr.: 1554_1

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Empfehlung der KOLAS und der KVU zur obligatorischen Abdeckung von Güllelagern. Seit 2022 müssen alle offenen Güllegruben abgedeckt werden, dadurch wird der Luftaustausch über der Gülleoberfläche eingeschränkt und die kontinuierliche Bildung und Freisetzung von Ammoniak verringert. Bis 2030 müssen alle Gruben, ob bestehend oder neu gebaut, wirksam abgedeckt sein. Diese Broschüre ergänzt die Vollzugshilfe «Ländlicher Bau und Umweltschutz» des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW).

Jahr

Jahr
2024

Sprache

Sprache
Deutsch

Umfang

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