Beschreibung
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Empfehlung der KOLAS und der KVU zur obligatorischen Abdeckung von
Güllelagern. Seit 2022 müssen alle offenen Güllegruben abgedeckt werden,
dadurch wird der Luftaustausch über der Gülleoberfläche eingeschränkt
und die kontinuierliche Bildung und Freisetzung von Ammoniak verringert.
Bis 2030 müssen alle Gruben, ob bestehend oder neu gebaut, wirksam
abgedeckt sein. Diese Broschüre ergänzt die Vollzugshilfe «Ländlicher
Bau und Umweltschutz» des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) und des
Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW).
Merkmale
Jahr
- Jahr
- 2024
Sprache
- Sprache
- Deutsch
Umfang
- Umfang
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