Beschreibung
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Mit 13 Punkten lässt sich überprüfen, ob ein Betrieb die wichtigsten Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt. Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der Grundkontrolle und ist eine visuelle Kontrolle: es werden also keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt oder nach Mängel gegraben. Ziel ist es, die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler festzustellen. Sechs Kontrollpunkte betreffen den baulichen Gewässerschutz, fünf Pflanzenschutzmittel (PSM), Düngemittel und Treibstoffe und zwei die diffusen Einträge in Gewässer. Sie finden diesen Inhalt auch in aktuellster Form auf agripedia.ch in der Rubrik Gewässerschutz.
