Nützliche Tipps für den Alpsommer

Artikel-Nr.: 1517_2

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Für Alpmeister, Hirten und Sennen. Seit dem 1.1.2012 gilt die Berg- und Alpverordnung. Die Bezeichnung «Alp» darf nur noch verwendet werden, wenn Käse oder Butter auch tatsächlich aus dem Sömmerungsgebiet stammen. Damit wird gewährleistet, dass keine anderen Produkte unter der Bezeichnung Alp verkauft werden. Wo Alp draufsteht — muss «Alp» auch drin sein. Dieses Merkballt gibt darüber Auskunft.

Jahr

Jahr
2012

Sprache

Sprache
Deutsch

Umfang

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1517_DE_2012_free | 880 kB | 10.06.2026