Beschreibung
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Für
Alpmeister, Hirten und Sennen. Seit dem 1.1.2012 gilt die Berg- und
Alpverordnung. Die Bezeichnung «Alp» darf nur noch verwendet werden,
wenn Käse oder Butter auch tatsächlich aus dem Sömmerungsgebiet stammen.
Damit wird gewährleistet, dass keine anderen Produkte unter der
Bezeichnung Alp verkauft werden. Wo Alp draufsteht — muss «Alp» auch
drin sein. Dieses Merkballt gibt darüber Auskunft.
Merkmale
Jahr
- Jahr
- 2012
Sprache
- Sprache
- Deutsch
Umfang
- Umfang
- Direkt Download
