Weisung: Berücksichtigung nährstoffred. Futter, Version 1.14, (2025 und 2026)

    Artikel-Nr.: 4916_2

    Varianten


    CHF 0.00

    Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter


    Version 1.14, gültig für die Jahre 2025 und 2026
    Weisungen zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter in der Suisse-Bilanz
    · Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
    · Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
    · Anhang 1: Vereinbarung über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter (NPr-Vereinbarung)

    Betriebe, welche für ihre Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhaltung einen gegenüber dem Standardanfall abweichenden jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) oder mit der Import/Export-Bilanz (Modul 7) berechnen.

    Sprache

    Sprache
    Deutsch