AGRIDEA Allgemeine Geschäftsbedingungen
drei Standorte Lindau ZH, Lausanne und Cadenazzo

Präambel

Grundhaltung 

Die AGRIDEA legt grossen Wert darauf, mit ihren Kunden fair und transparent umzugehen. Die Zusammenarbeit soll möglichst unkompliziert und unbürokratisch erfolgen; z.B. gelten auch mündliche Abmachungen. Es sollen gegenseitig gute Absichten unterstellt werden.

Und trotzdem muss ein Minimum an Regeln festgelegt werden, damit sich ein Geschäft rechtlich richtig abwickeln lässt; aber auch um ein transparentes Vertragsverhältnis zu ermöglichen.

Sofern keine besonderen Bestimmungen vorliegen, gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB).

Aufbau AGBs 

Die AGBs sind so aufgebaut, dass zuerst die generellen Regeln festgelegt werden. Diese werden dann mit spezifischen Regelungen für die einzelnen Produkte und Leistungen ergänzt. Dabei handelt es sich um Regelungen für:

  • Dienstleistungsmandate (Projekte)
  • Kurse
  • Publikationen
  • Software
  • Newsletter
  • Collaboration Tool
  • Websites 

Inhaltsverzeichnis

1     Grundlagen

1.1      Vertragsbedingungen. 7

1.2      Preise und Zahlungsbedingungen. 7

1.2.1       Preise und Zusatzkosten. 7

1.2.2       Rabatte. 7

1.2.3       Preisänderungen. 7

1.2.4       Zahlungstermine und Verzug. 7

1.3      Garantie, Haftung. 7

1.3.1       Rügepflicht 7

1.3.2       Mangel, Nachbesserung bei kauf- und werkvertraglichen Leistungen. 8

1.3.3       Haftung der Auftragnehmerin. 8

1.4      Schutzrechte. 8

1.4.1       Geistiges Eigentum.. 8

1.4.2       Massgeschneiderte Lösungen. 8

1.4.3       Geheimhaltung. 9

1.5      Dauer des Vertrages. 9

1.5.1       Laufzeit des Vertrages. 9

1.5.2       Verhältnisse während der Kündigungsfrist 9

1.5.3       Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers / Nichtbezahlung. 9

1.6      Datenschutz. 9

1.7      Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 9

1.7.1       Rechtswahl 9

1.7.2       Erfüllungsort 10

1.7.3       Gerichtsstand. 10

2     Dienstleistungsmandate. 10

2.1      Vertragsbedingungen. 10

2.1.1       Vertragsabschluss und -inhalt 10

2.1.2       Nachträge. 10

2.1.3       Vertragsänderungen. 10

2.2      Leistungen der Auftragnehmerin. 10

2.2.1       Spezifikationen der Leistungen. 10

2.2.2       Vergabe von Aufträgen an Dritte. 10

2.2.3       Dienstleistungen: Auftragsrecht/Werkvertrag. 11

2.3      Mitwirkung des Auftraggebers. 11

2.3.1       Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers. 11

2.3.2       Versäumnisse des Auftraggebers. 11

2.4      Abrechnung nach Aufwand und Pauschal 11

2.4.1       Abrechnung nach Aufwand (Mandat) 11

2.4.2       Pauschalpreise und Kostendach (Unternehmen) 11

2.5      Termine. 11

2.5.1       Termine. 11

3     Kurse. 12

3.1      An-, Abmeldung und Kursabsage. 12

3.1.1       An- und Abmeldung. 12

3.1.2       Kursverschiebung. 12

3.1.3       Kursabsage. 12

3.2      Kurskosten. 12

3.2.1       Standardtarife. 12

3.2.2       Ausnahmen: Partnerkurse / Auftragskurse. 13

3.3      Versicherung. 13

3.4      Dokumentation, Bildmaterial und Persönliche Angaben. 13

3.4.1       Verwendung von Bildmaterial aus Kursen vor Ort 13

3.4.2       Verwendung von Bildmaterial aus Online-Kursen. 13

3.4.3       Verwendung von persönlichen Daten. 13

3.4.4       Weiterverwendung von Kursunterlagen und Kursdokumentationen. 13

4     Publikationen. 14

4.1      Versand / Bearbeitung. 14

4.1.1       Versandkosten und -service, Bearbeitungsgebühren. 14

4.1.2       Versandfristen. 14

4.2      Rabatte. 14

4.2.1       Mengenrabatte. 14

4.2.2       Wiederverkäufer-Rabatte. 14

4.2.3       Annahme der Ware und Rücksendungen. 14

4.2.4       Annullierung der Bestellungen. 14

5     Software. 15

5.1      Vertragsabschluss. 15

5.2      Annahme der Lieferung. 15

5.3      Nutzungsrecht 15

5.4      Das Nutzungsrecht ist unbefristet, sofern im Vertrag nicht anders geregelt (insb. bei Software im Mietmodell). Gebühren und Zahlungsfrist 15

5.5      Rechte am Lizenzmaterial 15

5.6      Sachgewährleistung / Support / Information. 16

5.7      Software von Drittanbietern. 16

5.8      Open Source. 16

6     Collaboration Tool 16

6.1      Leistungen von AGRIDEA. 16

6.2      Haftungsbeschränkung. 17

6.3      Urheberrecht 17

6.4      Zugriffsrechte. 17

6.5      Pflichten des Nutzers und der Nutzerin. 17

7     Kommunikationstools – Rechtliche Hinweise und Nutzungsbedingungen . 18

7.1      Websites. 18

7.1.1       Herausgeber und Hosting. 18

7.1.2       Haftung in Bezug auf die Inhalte und Verknüpfungen. 18

7.1.3       Urheberrecht 18

7.2      Widerspruch gegen Werbe-E-Mails. 19

7.3      Missbräuchliche Verwendung. 19

1       Grundlagen

1.1       Vertragsbedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil aller Verträge zwischen der AGRIDEA, nachstehend auch «Auftragnehmerin» genannt, und dem Auftraggeber. Die vorliegende Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle Vertragsverhältnisse, die ab dem 1. Februar 2023 in Kraft treten. Bei allfälligen Widersprüchen geht der Vertrag den AGB vor.

1.2       Preise und Zahlungsbedingungen

1.2.1       Preise und Zusatzkosten

Sofern eine Preisfestsetzung im Vertrag fehlt, gilt die Preisliste der Auftragnehmerin. Mehrheitlich unterliegen die Dienstleistungen der Auftragnehmerin der Mehrwertsteuer. Diese wird den Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn im Vertrag oder in der Preisliste keine Mehrwertsteuer erwähnt ist.

1.2.2       Rabatte

Allfällige Rabatte beziehen sich auf die bezogene Leistung und sind nicht kumulierbar.

1.2.3       Preisänderungen

Bei periodischer Rechnungsstellung (z. B. Lizenzen, Dienstleistungen nach Aufwand) kann die Auftragnehmerin Preise jederzeit mit dreimonatiger Vorankündigung den geänderten Verhältnissen anpassen. Soweit die Preiserhöhung die allgemeine Teuerung nicht übersteigt, hat der Auftraggeber kein Kündigungsrecht.

1.2.4       Zahlungstermine und Verzug

Die Zahlungstermine werden im Vertrag oder mit der Bestellung festgelegt. Soweit eine vertragliche Regelung fehlt, sind die Lieferungen und Dienstleistungen bei Vertragsende zahlbar. 30 Tage nach der Rechnungsstellung kommt der Auftraggeber in Verzug. Die weiteren gesetzlichen Verzugsrechte bleiben vorbehalten.

1.3       Garantie, Haftung

1.3.1       Rügepflicht

Im Falle von verspäteten oder mangelhaften Lieferungen oder Dienstleistungen muss der Auftraggeber die genauen Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber nach zehn Tagen nach Lieferung bzw. Vorliegen der Verspätung schriftlich an die Auftragnehmerin mitteilen.

1.3.2       Mangel, Nachbesserung bei kauf- und werkvertraglichen Leistungen

Als Mangel gilt eine Abweichung von den zugesicherten Eigenschaften oder die Untauglichkeit zu dem im Vertrag bezeichneten Gebrauch von kauf- und werkvertraglichen Leistungen.

Die Auftragnehmerin erhält in jedem Fall die Möglichkeit, Mängel in einer angemessenen Frist zu korrigieren.

1.3.3       Haftung der Auftragnehmerin

Die Haftung der Auftragnehmerin wird im gesetzlich zulässigen Umfange ausgeschlossen. Der Haftungssauschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit, jedoch gilt er auch für Hilfspersonen der Auftragnehmerin. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Gesundheitsschäden und weitere Haftungsfälle des zwingenden Rechts.

Die Datensicherheit, die Bereitstellung von Back-up und Ausweichlösungen und die bei der Anwendung der gelieferten Leistungen erzielten Resultate liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. Demzufolge besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für Datenverlust, reine Vermögensschäden, unmittelbare und indirekte Schäden, Folgeschäden, Einnahmeausfall oder nicht erzielte Einsparungen.

1.4       Schutzrechte

1.4.1       Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an den Leistungen der Auftragnehmerin verbleiben bei der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erwirbt das nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Leistungen der Auftragnehmerin in dem im Vertrag vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber erwirbt keine über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehenden Rechte an Programmen, Erfindungen, Urheberrechten, Marken, Patenten, Konzepten,  Know-how oder anderen Immaterialgüterrechten. Ziffer 1.4.2 bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf die erworbenen Gebrauchsrechte nicht auf Dritte übertragen.

1.4.2       Massgeschneiderte Lösungen

Die Resultate von Dienstleistungen (einschliesslich Software-Entwicklungen), welche individuell für den Auftraggeber erbracht werden, gehen nach vollständiger Bezahlung mit den übertragbaren Schutzrechten in sein Eigentum über. Die Auftragnehmerin kann die zur Entwicklung eingesetzten Ideen, Verfahren und Erkenntnisse unentgeltlich weiter verwenden. Produkte Dritter und vorbestehende Rechte der Auftragnehmerin bleiben von dieser Regelung unberührt, es sei denn, sie seien untrennbarer Bestandteil des individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsresultats. In einem solchen Fall räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke an den vorbestehenden Rechten ein. Anderslautende Regelungen im Vertrag bleiben vorbehalten.  

1.4.3       Geheimhaltung

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, die ihr bei der Durchführung des Vertrages zur Kenntnis gelangenden Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und gegen jede unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte gezielt zu schützen. Der Aufraggeber kann die Auftragnehmerin von dieser Verpflichtung entbinden. Öffentlich zugängliche Informationen oder Informationen der anderen Partei, welche der Auftragnehmerin bereits bekannt waren, sind von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen.

1.5       Dauer des Vertrages

1.5.1       Laufzeit des Vertrages

Der Vertrag über Lieferungen und Dienstleistungen bleibt grundsätzlich in Kraft, bis er erfüllt ist bzw. bis zum Ablauf der vertraglich vorgesehenen Laufzeit.

1.5.2       Verhältnisse während der Kündigungsfrist

Bei Dienstleistungen ist die durchschnittliche vertraglich vereinbarte Vergütung auch für die Kündigungsfrist zu bezahlen, selbst wenn der Auftraggeber auf die Leistungen verzichtet. Dasselbe gilt bei ausserterminlichen oder vorzeitigen Kündigungen durch den Auftraggeber für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages.

1.5.3       Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers / Nichtbezahlung

Wird über den Auftraggeber ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet, so kann die Auftragnehmerin alle Verträge fristlos und ohne Entschädigung für den Auftraggeber aufheben. Schadenersatzansprüche der Auftragnehmerin bleiben vorbehalten. Erfolgen die Zahlungen nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen, kann die Auftragnehmerin ihre Leistungen 60 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne jeglichen Anspruch des Auftraggebers einstellen.

Sobald die Leistungen eingestellt sind, werden eventuelle weitere Arbeiten dem Auftraggeber zum dann geltenden Tarif in Rechnung gestellt.

1.6       Datenschutz

Über die Beschaffung von Personendaten durch die Auftragnehmerin im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten informiert die separate Datenschutzerklärung.

1.7       Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1.7.1       Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis  ist schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

1.7.2       Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung oder Zweigniederlassung der Auftragnehmerin, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

1.7.3       Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Ort der Niederlassung oder Zweigniederlassung der Auftragnehmerin, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

2       Dienstleistungsmandate

2.1       Vertragsbedingungen

2.1.1       Vertragsabschluss und -inhalt

Der Vertragsabschluss erfolgt durch die schriftliche oder mündliche Annahme der von der AGRIDEA nachstehend auch «Auftragnehmerin» genannt, erstellten Offerte durch den Auftraggeber.

Aufträge und Bestellungen des Auftraggebers, die durch die Auftragnehmerin akzeptiert wurden, sind ebenfalls vertraglich bindend.

2.1.2       Nachträge

Lieferungen sowie allfällige Abweichungen vom Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei speziellen Aufträgen können als Nachträge vereinbart werden. Diese gelten als Vertragsbestandteile.

2.1.3       Vertragsänderungen

Der Vertrag und seine Nachträge ersetzen alle früheren Vereinbarungen über denselben Vertragsgegenstand. Änderungen oder Aufhebungen des Vertrages oder der Nachträge können nur schriftlich oder in der gleichen Form, wie sie abgeschlossen wurden, erfolgen.

2.2       Leistungen der Auftragnehmerin

2.2.1       Spezifikationen der Leistungen

Die Spezifikation jeder einzelnen Dienstleistung (z.B. Beratung, Expertise, Ausbildung, Coaching, Moderation usw.) oder Lieferung ergibt sich ausschliesslich aus dem entsprechenden Vertrag sowie aus der Produkte-Dokumentation.

2.2.2       Vergabe von Aufträgen an Dritte

Die Auftragnehmerin kann die vereinbarten Dienstleistungen durch den Einsatz von Hilfspersonen erbringen und leistet dafür im Rahmen der vorliegenden Vertragsbestimmungen die gleiche Gewähr wie für ihre eigenen Leistungen. Die Auftragnehmerin kann auch als Hilfspersonen für Dritte auftreten.

2.2.3       Dienstleistungen: Auftragsrecht/Werkvertrag

Die Dienstleistungen erfolgen als fachlich qualifizierte Tätigkeiten im Sinne des Auftragsrechts oder im Rahmen eines Werkvertrages.

2.3       Mitwirkung des Auftraggebers

2.3.1       Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers

Damit die Auftragnehmerin ihre Leistungen richtig erbringen kann, sorgt der Auftraggeber für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen, insbesondere:

·        Bezeichnung eines auftraggeberseitigen Projektverantwortlichen

·        Bekanntgabe der betrieblichen Bedürfnisse und der technischen Rahmenbedingungen

·        Fristgerechte und ausführliche Stellungnahme zu den vorgelegten Konzepten, Protokollen, Fragen und Arbeitsresultaten

·        Teilnahme am Abnahmeprozedere (soweit vorgesehen)

2.3.2       Versäumnisse des Auftraggebers

Vernachlässigt der Auftraggeber seine Mitwirkungsobliegenheiten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Termine anzupassen und dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

2.4       Abrechnung nach Aufwand und Pauschal

2.4.1       Abrechnung nach Aufwand (Mandat)

Die Dienstleistungen werden nach dem effektiven Zeitaufwand berechnet. Die Reisezeit wird gemäss den jeweiligen Tarifen der Auftragnehmerin verrechnet. Die Auslagen und Nebenkosten (insbesondere Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung) und die Kosten der speziell für ein Projekt eingesetzten Hilfsmittel (Material, Lizenzen, Datenbankgebühren usw.) werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.4.2       Pauschalpreise und Kostendach (Unternehmen)

Pauschalpreise (Fixpreise) müssen im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart werden. Ein Kostendach gilt nicht als Pauschalpreis, sondern hat vielmehr die folgende Bedeutung: beim Erreichen des Kostendaches kann der Kunde entscheiden, das Projekt ohne gegenseitige Schadenersatzfolge nicht mehr weiterzuführen. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber, sobald ein bestimmter Prozentsatz des Kostendachs erreicht ist.

2.5       Termine

2.5.1       Termine

Die im Vertrag enthaltenen Terminangaben sind seriös ermittelte Planungsgrundlagen. Sofern verbindliche Termine einzuhalten sind, müssen diese im Vertrag ausdrücklich als Fixtermine bezeichnet werden. Werden solche Fixtermine verpasst, kann der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist ansetzen und nach deren unbenützten Ablauf vom Vertrag über die entsprechende Teilleistung zurücktreten. Alle Termine sind entsprechend zu verschieben, wenn Vorleistungen der andern Vertragsseite nicht rechtzeitig erfolgen sowie bei ausserordentlichen Störungen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Streik, Ausfall von Energiezufuhr, Telekommunikation oder Verkehrswegen, Pandemie). Die Haftung der Auftragnehmerin für Verspätungsschäden beschränkt sich ausschliesslich auf die in Ziffer 1.3 erwähnten Sachverhalte.

3       Kurse

3.1       An-, Abmeldung und Kursabsage

3.1.1       An- und Abmeldung

Die Anmeldung zu Kursen von AGRIDEA erfolgt über unsere Website oder in Ausnahmefällen per E-Mail. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten die Kursteilnehmenden eine Anmeldebestätigung mit den nötigen Informationen zum Kurs und der Bestätigung der persönlichen Angaben.

Eine Abmeldung ohne Kostenfolge ist bis zum angegebenen Anmeldeschluss möglich, sofern im Kursprogramm keine besonderen Bestimmungen vorgesehen sind. Für Abmeldungen, die später erfolgen, wird eine Gebühr von CHF 100. – in Rechnung gestellt. Für Kurse, die weniger als CHF 100.- kosten, wird eine Verwaltungspauschale von CHF 40.- in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleibt die zusätzliche Rechnungsstellung für darüber hinausgehende Kosten, die z.B. durch bereits erfolgte Reservationen entstanden sind.

3.1.2       Kursverschiebung

Wird der Kurs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, werden die Kursteilnehmenden gebeten, ihre Anmeldung erneut zu bestätigen. Im Falle einer Bestätigung gelten die Bestimmungen des vorherigen Kapitels.

3.1.3       Kursabsage

Bei zu geringer Teilnehmerzahl wird eine Absage des Kurses bis spätestens sieben Arbeitstage vor Kursbeginn vorbehalten.

3.2       Kurskosten

3.2.1       Standardtarife

Kosten pro Kurstag

Die jeweils aktuellen Tarife befinden sich auf der Internetseite der AGRIDEA.

Rabatte für Mitgliedorganisationen

Kantonale Beratungs- und Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von AGRIDEA-Mitgliederorganisationen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kantonen[1] (inkl. treuland-Firmen und SVU-Einzelmitglieder), BLW, Agroscope und FiBL profitieren von einer Reduktion der Kurskosten gemäss aktuellem Tarifblatt.

Die Mitgliedorganisationen sind auf der Internetseite der AGRIDEA festgehalten.

Nebenkosten

Die Kosten für Mahlzeiten, Übernachtung und weitere Spesen sind im Detailkursprogramm ersichtlich.

3.2.2       Ausnahmen: Partnerkurse / Auftragskurse

Bei Partnerkursen und Auftragskursen werden die Kurskosten in Absprache mit dem Partner bzw. Auftraggeber definiert und im Kursprogramm spezifiziert, ebenso allfällige vom Standard abweichende Rabattregelungen.

Allfällige weitere Abweichungen von den oben genannten Konditionen werden im Detailkursprogramm bekanntgegeben.

3.3       Versicherung

Für Unfälle und Diebstahl wird nicht gehaftet. Versicherungen sind Sache der Kursteilnehmenden.

3.4       Dokumentation, Bildmaterial und Persönliche Angaben

3.4.1       Verwendung von Bildmaterial aus Kursen vor Ort

AGRIDEA verwendet die während des Kurses aufgenommenen Bilder oder Videos (z.B. für Veröffentlichungen, E-Mailing, Werbeaktionen etc.) nur dann, wenn der/die Teilnehmer/in mit seiner/ihrer Unterschrift sein/ihr Einverständnis gegeben hat.

3.4.2       Verwendung von Bildmaterial aus Online-Kursen

AGRIDEA speichert Online-Kurse nur zu pädagogischen Zwecken und zur Entwicklung unserer fortlaufenden Angebote.

3.4.3       Verwendung von persönlichen Daten

Über die Verwendung von persönlichen Daten, u.a. über die Weitergabe der Kontaktdaten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern informiert die Datenschutzerklärung auf der AGRIDEA Webseite.

3.4.4       Weiterverwendung von Kursunterlagen und Kursdokumentationen

Wenn nicht anders vermerkt, dürfen die Kursunterlagen später verwendet werden, wenn die Quelle und der Autor wie folgt zitiert werden: "Copyright: AGRIDEA, Kursname, Datum, Autoren".

4       Publikationen

4.1       Versand / Bearbeitung

4.1.1       Versandkosten und -service, Bearbeitungsgebühren

Die Versandkosten setzen sich aus Porto, Verpackung und Verpackungsarbeit zusammen. Der Betrag ist abhängig von Gewicht und Zielort (Ausland) des Paketes. Bei Downloads und Online-Abonnementen entfallen die Versandkosten.

Die Bearbeitungsgebühr wird für den Verwaltungsaufwand bzw. die Rechnungsstellung erhoben. Bei Bezahlung mit Kreditkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmitteln entfällt die Bearbeitungsgebühr.

4.1.2       Versandfristen

Die Bestellung wird soweit möglich innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt. Der Versand erfolgt per B-Post. Für verspätete Zustellung durch den Zusteller (in der Regel Post) haftet dieser alleine.

4.2       Rabatte

4.2.1       Mengenrabatte

Die Mengenstaffel sieht folgende Rabatte vor:

Ab 10 Stück: 10%

Ab 25 Stück: 15%

Ab 50 Stück: 25%

4.2.2       Wiederverkäufer-Rabatte

Wiederverkäufer und Schulen erhalten einen Rabatt von 25% auf ihren Bestellungen.

4.2.3       Annahme der Ware und Rücksendungen

Der Kunde hat den Kaufgegenstand sofort bei Übernahme zu prüfen und zu testen. Eine Lieferung gilt als abgenommen, wenn innerhalb von 10 Tagen keine Rückgabe der Ware erfolgt.

4.2.4       Annullierung der Bestellungen

Eine Annullierung der Bestellung ist kostenlos möglich, solange die Auslieferung noch nicht erfolgt ist. Vorbehalten bleiben entstandene Drittkosten.

 

5       Software

Als Softwarelieferungen gelten Softwareprodukte (inklusive Downloads) jeglicher Art, einschliesslich dazugehöriger Unterlagen und Dokumentationen, nachstehend «Software» genannt.

Die Lieferungen erfolgen von der AGRIDEA (nachstehend auch Lieferant genannt) oder einem Wiederverkäufer an den Kunden. Die Software kann von AGRIDEA oder von Dritten hergestellt sein (nachstehend der Hersteller). Bei einer Lieferung durch einen Wiederverkäufer gelten im Verhältnis des Kunden zum Wiederverkäufer dessen Vertragsbedingungen.

Die Versand- und Bearbeitungskosten richten sich nach Punkt 4.1.

5.1       Vertragsabschluss

Durch Installation der Software bzw. Inbetriebnahme der persönlichen Lizenz einer Software Lieferung anerkennt der Kunde die hierfür festgelegten Vertragsbedingungen.

5.2       Annahme der Lieferung

Die vom Kunden bestellte Software wird von der AGRIDEA bzw. dem Wiederverkäufer in ihrer jeweils letzten gültigen und vom Hersteller für den Vertrieb freigegebenen Version dem Kunden per Post geliefert. Mit erfolgter Lieferung am Erfüllungsort gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über. Eine Lieferung gilt dann als vom Kunden abgenommen, wenn innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist keine Rücksendung an die AGRIDEA erfolgt.

5.3       Nutzungsrecht

Mit der Entrichtung der festgelegten Lizenzgebühr erwirbt der Kunde lediglich ein nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an der gelieferten Software für seine Dienststelle, Firma oder seinen Betrieb. Die Eigentums- und Urheberrechte verbleiben beim Hersteller. Ohne ausdrückliche Zustimmung von AGRIDEA ist dem Kunden insbesondere untersagt, die Software oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen, weiterzugeben oder ähnliche Software unter Benutzung der von AGRIDEA gelieferten Software zu entwickeln. Der Kunde erhält jedoch die Berechtigung für die Herstellung einer Sicherheitskopie soweit notwendig.

5.4       Das Nutzungsrecht ist unbefristet, sofern im Vertrag nicht anders geregelt (insb. bei Software im Mietmodell). Gebühren und Zahlungsfrist

Die Lizenzgebühr wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung zur Zahlung fällig.

Im Falle einer Rücksendung oder Verzicht der gesamten Lieferung vor Ablauf der Zahlungsfrist haftet der Kunde für allfällige dem Softwarematerial zugefügte bzw. durch unberechtigte Softwarenutzung entstandene Schäden.

5.5       Rechte am Lizenzmaterial

Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Software nicht an Dritte weiterzugeben oder sonstwie zugänglich zu machen. Er ergreift in seinem Betrieb die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Software vor Preisgabe, Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen. Der Lieferant hat ein Recht auf Einsicht in diese Massnahmen. Beschädigt oder löscht der Kunde das Programm, so leistet der Lieferant auf Wunsch des Kunden - soweit zumutbar - den für diesen bestmöglichen Ersatz.

5.6       Sachgewährleistung / Support / Information

Der Lieferant gewährleistet die Funktion der unter diesem Vertrag gelieferten Software und verpflichtet sich zur kostenlosen Behebung allfälliger Mängel, sofern dies möglich ist. Diese müssen ihm vom Kunden sofort nach deren Auftreten ausführlich dokumentiert gemeldet werden.

Der Lieferant gewährt dem Kunden innerhalb der ersten 90 Tage nach der Lieferung kostenlosen Support. Nach Ablauf dieser Frist:

·        Wenn der Inhaber einen Supportvertrag mit AGRIDEA abgeschlossene hat, hat er Anspruch auf Unterstützung gemäss den "Vertragsbestimmungen des Unterstützungsvertrags".

·        Wenn der Inhaber keinen Supportvertrag abgeschlossen hat, wird die Unterstützung nach dem dann geltenden Stundensatz abgerechnet.

Kundenbesuche werden in Rechnung gestellt. Der Lieferant verpflichtet sich zudem, den Kunden laufend über Programmanpassungen sowie Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem gelieferten Lizenzmaterial zu informieren.

*Die Preise können jederzeit geändert werden und sind ausdrücklich vorbehalten.

5.7       Software von Drittanbietern

Für Software-Produkte, bei welchen AGRIDEA als Vertriebspartner auftritt, gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde haftet für jede Verletzung dieser Bedingungen durch ihn, seine Mitarbeitenden und beigezogenen Dritten.

5.8       Open Source

Die von AGRIDEA gelieferte Software kann Open Source Software enthalten, für die die entsprechenden Open Source Lizenzbestimmungen gelten. Eine Liste der eingesetzten Open Source Software für wesentliche Komponenten kann bei AGRIDEA oder dem jeweiligen Hersteller bestellt werden.

6       Collaboration Tool

6.1       Leistungen von AGRIDEA

AGRIDEA stellt den Nutzern ihre interaktive Plattform zur Nutzung zur Verfügung, soweit dies im Rahmen der Nutzungsbedingungen der Plattform möglich ist. AGRIDEA stellt den Nutzern dazu einen Platz für Datenablage, Blogs, Wikis und Foren zur Verfügung. AGRIDEA ist bemüht, diese Dienste verfügbar zu halten. Sie übernimmt keine darüber hinausgehenden Leistungs- oder Gewährleistungspflichten. Insbesondere besteht kein Anspruch der Nutzer auf eine ständige Verfügbarkeit der Dienste. Die angebotenen Informationen und Dienstleistungen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert, ersetzt oder gelöscht werden.

6.2       Haftungsbeschränkung

Alle von AGRIDEA publizierten Inhalte der Plattform wurden mit Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Eine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Seiten kann jedoch nicht übernommen werden. Für von Usern hochgeladene Inhalte übernimmt die AGRIDEA keine Haftung. Die AGRIDEA haftet auch nicht für den Inhalt oder die korrekte Funktionsfähigkeit von Webseiten Dritter, die über Links zugänglich gemacht werden.

6.3       Urheberrecht

Sämtliche von der AGRIDEA erstellten Texte, Dokumente, Bilder und weitere auf unserer Plattform veröffentlichten Informationen und Daten sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Copyright der AGRIDEA.

Bei Inhalten Dritter verbleibt das Urheberrecht für die eingestellten Beiträge beim jeweiligen Nutzer. Der Nutzer räumt AGRIDEA mit dem Einstellen seines Beitrags jedoch das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf seiner Plattform gemäss den Bedingungen dieser AGB und der Nutzungsbedingungen der Plattform zugänglich zu machen.

Nutzerinnen und Nutzer benötigen keine Erlaubnis seitens der AGRIDEA, wenn sie die Inhalte der AGRIDEA- Plattform für persönliche und private Zwecke nutzen, drucken oder herunterladen. Bei weitergehender Verwendung müssen die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Bei Nichteinhaltung sind rechtliche Schritte vorbehalten.

6.4       Zugriffsrechte

Kunden und Partner haben nur Zugriff auf Daten von Kursen, Projekten und Plattformen, bei denen sie Mitglied sind. Hingegen sind die Inhalte, mit wenigen Ausnahmen, allen AGRIDEA Mitarbeitenden zugänglich.

6.5       Pflichten des Nutzers und der Nutzerin

Der Nutzer der Plattform verpflichtet sich, keine Beiträge zu veröffentlichen, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstossen oder Rechte Dritter verletzen. Es ist insbesondere untersagt:

·        Beleidigende, die Persönlichkeit verletzende, unlautere oder unwahre Inhalte zu veröffentlichen

·        Spam oder schädliche Inhalte über das System an andere Nutzer zu versenden

·        Urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Inhalte ohne Berechtigung zu verwenden

Bei einem festgestellten oder vermuteten Verstoss gegen diese Bedingungen ist AGRIDEA berechtigt, die entsprechenden Beiträge ohne Voranmeldung abzuändern oder zu löschen und den Zugang des Nutzers zu sperren. Rechtliche Schritte sind vorbehalten.

7       Kommunikationstools – Rechtliche Hinweise und Nutzungsbedingungen

7.1       Websites

7.1.1       Herausgeber und Hosting

Die Websites AGRIDEA.ch, agripedia.ch, agriconnect.ch sind im Eigentum von AGRIDEA, der Schweizerischen Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums, die unter der UID-Nummer CHE-113.830.945 registriert ist.

Die Nutzungsbedingungen gelten für alle Websites, die zu AGRIDEA gehören. Für Internetseiten anderer Anbieter, auf welche die Seiten von AGRIDEA oder die in ihrem Namen betriebenen Internetseiten verweisen, gelten deren Hinweise und Datenschutzerklärungen.

 

Herausgeber der Seiten

AGRIDEA

Echikon 28

CH-8315 Lindau

T +41 (0)21 619 44 00

kontakt@agridea.ch

 

Hoster

Infomaniak Network SA

Avenue de la Praille, 26

CH-1227 Carouge

https://contact.infomaniak.com

7.1.2       Haftung in Bezug auf die Inhalte und Verknüpfungen

Die bearbeiteten Beiträge und Angaben sind nur im Augenblick ihrer Veröffentlichung aktuell. In der Folge werden sie durch Aktualisierungen regelmässig ergänzt.

AGRIDEA schliesst jede Haftung aus hinsichtlich der technischen Verfügbarkeit und Betriebssicherheit sowie der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhalts ihrer Webseite. Wenn eine Nutzerin oder ein Nutzer aufgrund von Daten, die sie oder er ab der AGRIDEA-Webseite entnahm, Handlungen vornehmen könnte, die zu einem Schaden führen, kann die AGRIDEA dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Angaben und anderen Dienstleistungen von Dritten – sowohl auf den durch die AGRIDEA betriebenen Internetportalen als auch auf fremden Webseiten – sind in der ausschliesslichen Verantwortung dieser Dritten. Die AGRIDEA haftet auch nicht für den Inhalt oder die korrekte Funktionsfähigkeit von Webseiten Dritter, die sie über Verknüpfungen zugänglich macht. Die angebotenen Angaben und Dienstleistungen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert, ersetzt oder gelöscht werden. Dieses Recht gilt auch für den vorliegenden Haftungsausschluss.

7.1.3       Urheberrecht

Der Inhalt und der Aufbau der Webseite und anderer Dienste von AGRIDEA sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzer und Nutzerinnen müssen in folgenden Fällen jeweils im Voraus das Einverständnis der AGRIDEA einholen, wenn sie:

·        Die Inhalte der AGRIDEA ganz oder teilweise wiedergeben oder auf elektronischem Weg bzw. auf eine andere Art und Weise verbreiten wollen

·        Die Änderung oder die Aktivierung von Verknüpfungen vornehmen wollen

·        Inhalte für geschäftliche oder öffentliche Zwecke einsetzen wollen und/oder einen

kommerziellen Gebrauch der Webseite und andere Dienstleistungen der AGRIDEA beabsichtigen.

Dies gilt insbesondere für den Fall, dass auf der Webseite von Dritten ein Link zur AGRIDEA-Webseite angegeben wird. Nutzerinnen und Nutzer benötigen keine Erlaubnis seitens der AGRIDEA, wenn sie die Inhalte der AGRIDEA-Webseite und andere Dienste für persönliche und private Zwecke nutzen, drucken, herunterladen. Bei weitergehender Verwendung müssen die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Bei Nichteinhaltung sind rechtliche Schritte vorbehalten.

7.2       Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

Die auf den Webseiten von AGRIDEA veröffentlichen E-Mail-Adressen dürfen nicht für Werbe-E-Mails verwendet werden. AGRIDEA behält sich ausdrücklich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn unerbetene Werbeinformationen, insbesondere Spam, an frei zugängliche E-Mail-Adressen auf ihren Webseiten gesendet werden.

7.3       Missbräuchliche Verwendung

Die AGRIDEA behält sich die Einleitung von rechtlichen Schritten vor, falls ihre Webseite missbräuchlich oder gesetzeswidrig verwendet wird und/oder bei ihr und/oder bei Dritten technische Betriebsstörungen verursachen.



[1] Ämter der kantonalen Verwaltungen aus dem Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Veterinärwesen, Umwelt, Raumordnung und ländliche Entwicklung.